Bestattungsvorsorge: damit alles so wird, wie Sie es sich wünschen
Viel zu selten noch wird in den Familien über den Tod gesprochen. Und wenn der Sterbefall eintritt, sind viele Hinterbliebene mit den schweren Entscheidungen zur Bestattung einfach überfordert. Sie sind oft nicht sicher, was sich der Verstorbene für seinen letzten Weg gewünscht hätte. Kreativ oder traditionell? Erdbestattung oder Kremierung? Welche Musik soll gespielt werden, soll es eine große oder kleine Trauerfeier werden und wer soll oder darf kommen?
Vorsorge hilfreich für alle Seiten
Gut, wenn sich Menschen schon zu Lebzeiten Gedanken zu ihrem letzten Weg machen und diese ihren Liebsten mitteilen oder sogar schriftlich festhalten, bestenfalls in einem Bestattungsvorsorgevertrag. Nicht nur, dass dies die Angehörigen im Todesfall sehr entlastet. Auch Sie als Vorsorgender können sich somit beruhigt Ihrem Leben widmen, mit dem Wissen, dass alle Ihre Wünsche und Vorstellungen später erfüllt werden. Denn auch die Finanzierung der Bestattung können Sie in diesem Vertrag regeln. Fragen Sie uns gerne nach der kostenlosen Broschüre „Mein Abschied“.
Vorsorgefinanzierung
Damit Sie ganz sicher sein können, dass Ihre Bestattung auch genauso stattfinden wird, wie Sie es sich gewünscht haben, empfiehlt es sich, die Finanzierung schon heute abzusichern. Gerade die Kosten einer Bestattung können Ihre Angehörigen später sehr belasten. Durch Ihre zweckgebundene Einlage in eine Sterbegeldversicherung oder auf ein Treuhandkonto sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Gerne erläutern wir Ihnen die Unterschiede und jeweiligen Vorteile, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können.
TREUHANDKONTO
Der für die Bestattung errechnete Betrag wird einmalig auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingezahlt. Sobald der Trauerfall eintritt, wird das Geld seinem vorgesehenen Zweck zugeführt.
STERBEGELDVERSICHERUNG
Bei festen monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Raten können Sie sich bereits nach kurzer Mitgliedschaft auf den vollen Versicherungsschutz verlassen.