Manchmal ist es gut, heute schon an morgen zu denken.
Damit wir das Hier und Jetzt genießen können, sollten wir für ein paar Situationen in der Zukunft vorbereitet sein. Denn auch wenn wir uns jetzt gesund und stark fühlen, kann uns ein unerwartetes Ereignis hilflos machen. Und manchmal auch sprachlos. Damit trotzdem in unserem Sinne gehandelt wird, gibt es Verfügungen und Vollmachten, die wir hinterlegen können.
Es gibt viele Möglichkeiten.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung bestimmen wir, wie mit uns in einer Notsituation pflegerisch und medizinisch umgegangen werden soll. Wir legen fest, ob wir lebensverlängernde Maßnahmen wünschen oder ob wir sie grundsätzlich ablehnen; ob bestimmte Medikationen für uns nicht in Frage kommen und wer unsere Belange vor den Ärzten vertreten soll – und wer auf keinen Fall. Wir können auch bestimmen, wie im Falle eines Komas mit uns verfahren wird. Gut ist es, wenn alle für uns wichtigen Punkte am besten zunächst mit unserem Hausarzt besprochen werden.
Die Patientenverfügung können wir selbst verfassen und gegebenenfalls auch immer wieder abändern. Wichtig sind auf jeden Fall Datum und Unterschrift.
Falls kein Organspendeausweis vorliegt, können wir in der Patientenverfügung auch unsere Einstellung zur Organspende festhalten.
Testament
Ohne Testament regelt das gesetzliche Erbrecht die Rangfolge der Erben. Haben wir allerdings andere Vorstellungen davon, wie und zu welchen Anteilen unser Nachlass verteilt werden soll und möchten wir Unklarheiten darüber vermeiden, muss dies unbedingt in einem handschriftlichen Testament festgehalten werden, versehen mit Ort, Datum und Unterschrift. Den gesetzlichen Erben steht dann nur noch der Pflichtteil zu.
Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Betreuungsvollmacht
Falls es einmal so sein sollte, dass wir in bestimmten Belangen nicht mehr handlungsfähig sind, kann uns das Betreuungsgericht jemanden zur Seite stellen. Mit einer Betreuungsverfügung oder -vollmacht bestimmen aber wir den Menschen, der uns als unser Betreuer rechtlich vertritt.
Digitaler Nachlass
Online-Banking, Internetshops, Social-Media-Portale wie Instagram, Facebook oder WhatsApp: Fast täglich bewegen wir uns aus unterschiedlichen Anlässen in der fast grenzenlosen digitalen Welt des Internets und hinterlassen überall unsere persönlichen Daten. Und die leben auch nach unserem Tod im Netz ungehindert weiter – wenn wir nicht vorsorgen. Denn ohne Zugangsdaten und Passwörter ist es selbst unseren engsten Angehörigen nicht ohne Weiteres möglich, die Daten zu löschen.
Digital geschützt über unser Formalitätenportal
Daher sollten wir eine Liste mit all unseren Online-Konten und Nutzerdaten sowie Passwörtern anlegen, sie gut und sicher aufbewahren und regelmäßig aktualisieren. Dann bekommt eine Person unseres Vertrauens die Information, wo im Notfall diese Liste zu finden ist.