Häufig gestellte Fragen

Dürfen wir das Bestattungsunternehmen bestimmen?

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Vereinbarung mit einem bestimmten Bestatter abge­schlossen, können Sie einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauftragen. Tritt der Sterbefall im Hospiz oder Krankenhaus ein oder durch einen Unfall, können Sie später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen − völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.

Ist das Verstreuen von Asche in der Natur für die Umwelt unbedenklich?

Auch hier ein Jein. In der Totenasche sind in geringer Menge durchaus auch schädliche Stoffe wie Schwermetalle enthalten. Bislang sind uns allerdings keine wissenschaftlichen Belege dafür bekannt, inwieweit oder ab welcher Menge dadurch tatsächlich die Umwelt beeinträchtigt wird. Aus den Ländern, in denen das Verstreuen der Asche üblich ist, sind uns ebenfalls bislang keine bedenklichen ökologischen Folgen bekannt, zumal sich bei einer See- oder Flussbestattung die Asche dort sehr schnell verteilt.

Wie hoch sind die Kosten einer Grabstätte und die Friedhofsgebühren?

Jede Gemeinde hat ihre eigene Gebührenverordnung. Daher sind die Kosten für ein Grab in den Städten und Gemeinden unterschiedlich. Auch gibt es preisliche Unterschiede hinsichtlich der Grabart und -form (Wahl- oder Reihengrab, anonyme Gräber etc.). Bedenken Sie zudem den Aufwand für die Grabgestaltung und Grabpflege. Wir beraten Sie gerne und transparent zu all Ihren Fragen.

Was tun, wenn ich die Bestattung nicht bezahlen kann?

Hat ein Verstorbener für seine Bestattung nicht vorgesorgt, stehen die Angehörigen in einer bestimmten Rangfolge in der Pflicht. Wenn Sie bestattungspflichtig sind, die Kosten aber nicht aufbringen können, müssen Sie Ihre Bedürftigkeit nachweisen können, damit die Kosten vom Staat übernommen werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung.

Was kommt bei einer Grabpflege auf mich zu?

Der Pflegeaufwand für ein Grab liegt im eigenen Ermessen – es muss nur erkennbar gepflegt sein. Zu beachten sind dabei aber mögliche Vorschriften der Friedhofsverwaltung bezüglich der Pflanzenauswahl. Danach kann man die Pflanzen so auswählen, dass der Pflegeaufwand möglichst gering ist, zum Beispiel mit Stauden und Bodendeckern. Möchte man die Grabstätte pflegen lassen, hängen die Kosten für eine Gärtnerin oder einen Gärtner vom Pflegeumfang ab. Der übliche Rahmen liegt bei 100 bis 600 Euro im Jahr.

Kann der Verstorbene in eigener Kleidung beigesetzt werden? Egal, was?

Ja, das ist grund­sätzlich mög­lich. Für viele Angehörige ist die Einkleidung zudem ein tröstliches Ritual. Noch einmal den Lieblingspullover am geliebten Menschen spüren oder das typische Schultertuch umlegen – hier sind die Angehörigen dem Verstorbenen für einen Moment sehr nah.

Für die Feuerbestattung müssen die Kleidung und Sarg­beigaben aus Umweltgründen jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke, da es bei der Kremation ansonsten zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.